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Aktenzeichen VI 324/91

Datum 17.03.1892

Leitsatz Ist die Berufung immer unzulässig, wenn der Berufungskläger dem in der Hauptsache ergangenen Urteile erster Instanz nachgekommen ist und als sein Interesse an der Berufung die Herbeiführung einer anderen Entscheidung im Kostenpunkte bezeichnet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D630379

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