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Aktenzeichen VI 318/91

Datum 14.03.1892

Leitsatz Ist die Anordnung einer Eidesleistung durch Beweisbeschluß nach §. 426 Abs. 2 C.P.O. nur dann zulässig, wenn demnächst über das fragliche Angriffs- oder Verteidigungsmittel durch Zwischenurteil vorweg entschieden wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D670392

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