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Aktenzeichen VI 318/91
Datum 14.03.1892
Leitsatz Ist die Anordnung einer Eidesleistung durch Beweisbeschluß nach §. 426 Abs. 2 C.P.O. nur dann zulässig, wenn demnächst über das fragliche Angriffs- oder Verteidigungsmittel durch Zwischenurteil vorweg entschieden wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D670392
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