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Aktenzeichen IV 54/92
Datum 21.04.1892
Leitsatz Bleibt für die Wertsberechnung der Anspruch auf Rechnungslegung, wenn er neben dem Kapitalsanspruche lediglich zum Zwecke der Klarlegung des Zinsenanspruches erhoben wird, außer Berücksichtigung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401D690395
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