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Aktenzeichen III 221/80

Datum 03.12.1880

Leitsatz Zu §. 2 des Haftpflichtgesetzes. Was ist unter Beaufsichtigung des Betriebes zu verstehen? Haftung für gewöhnliche Arbeiter.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464003030004

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