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Aktenzeichen V 543/80
Datum 12.01.1881
Leitsatz Darf ein Genossenschafter, welcher länger als drei Monate vor dem die Auflösung und Liquidation der Genossenschaft aussprechenden Beschlusse in gültiger Weise aus der Genossenschaft ausgeschieden ist, in dem durch die §§. 52 flg. des Gesetzes vom 4 Juli 1868 geregelten sogenannten Umlageverfahren von dem Vorstande noch als beitragspflichtig herangezogen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464003070010
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