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Aktenzeichen IVa 381/80
Datum 14.12.1880
Leitsatz Ist die geschiedene Ehefrau berechtigt, wegen des ihr im Scheidungsurteil zugesprochenen Verpflegungsanspruchs den noch nicht eingeforderten Arbeitslohn ihres geschiedenen Ehemannes mit Beschlag belegen zu lassen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464003080015
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