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Aktenzeichen II 328/80
Datum 21.12.1880
Leitsatz 1. Begriff öffentlicher Wappen im Sinne des §. 3 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes. 2. Kann sich derjenige, der die Anmeldung versäumt hat, dem Anmeldenden gegenüber auf seinen früheren Besitzstand berufen? 3. Freizeichen als Bestandteil eines Warenzeichens.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464003160069
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