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Aktenzeichen I 855/80

Datum 19.01.1881

Leitsatz 1. Findet die Vorschrift des Art. 314 Abs. 2 H.G.B. auch dann Anwendung, wenn der Konkurs über das Vermögen des Schuldners noch nicht eröffnet, aber mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist? 2. Kann derjenige sich der Kompensation bedienen, welcher eine rechtswidrige Handlung zu dem Zwecke vorgenommen hat, sich ein Kompensationsobjekt zu verschaffen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464003230113

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