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Aktenzeichen I 506/81

Datum 02.03.1881

Leitsatz 1. Setzt die Klage wegen unbefugten Gebrauches einer Firma notwendig entweder eine Verletzung des Vermögens des Klägers oder seines Rechtes auf den unbefugtermaßen gebrauchten Namen voraus? Kann der auf einen Apparat zur Entfernung des Nikotins aus dem Tabake patentierte Inhaber einer Fabrik zur Herstellung nikotinfreier Tabake beanspruchen, daß ein anderer Inhaber einer solchen Fabrik, welcher auf ein Verfahren zu diesem Zwecke patentiert ist, nicht eine Firma führt, in welcher er seine Fabrik als die "einzige" bezeichnet? Enthält auch die Etikettierung der Fabrikate mit dieser Firma eine Verletzung des Firmenrechtes? 2. Überhebt der Art. 27 Abs. 2 H.G.B. den Kläger jeder Substanziierung seines Schadens?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640032F0164

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