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Aktenzeichen IV 520/80
Datum 25.10.1880
Leitsatz Ist die Anwendbarkeit der Kabinetsordre vom 30. April 1847 ausgeschlossen, wenn bewegliche Gegenstände nicht zum Zwecke des Verkaufes, sondern zum Zwecke der Verwendung durch den Käufer gekauft werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640033D0217
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