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Aktenzeichen III 332/80

Datum 28.01.1881

Leitsatz Was ist in §. 51 des Gesetzes vom 29. Mai 1873 über das Grundbuchwesen in dem Bezirke des Appellationsgerichts zu Kassel (G.S. S. 273) unter "Rückständen aus den zwei letzten Jahren" zu verstehen, insbesondere wenn es sich um öffentliche Lasten handelt, welche ihrem Betrage nach einer vorherigen Feststellung im Verwaltungswege bedürfen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464003510297

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