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Aktenzeichen Va 161/80

Datum 29.11.1880

Leitsatz Sind die nach §. 38 der preußischen Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875 für unzulässig erklärten Schenkungen seitens des Vormundes für den Mündel, wenn sie erfolgt sind, dergestalt ungültig, daß der Vormund, bezw. der Mündel, das Geschenkte zurückfordern, bezw. mit demselben aufrechnen kann?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464003530307

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