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Aktenzeichen I 399/80
Datum 22.12.1880
Leitsatz Kann nach dem preußischen Gesetze vom 12. Juli 1875 ein von einem minderjährigen Hauskinde mit einem Großjährigen abgeschlossener oneroser Vertrag von einem Dritten als wegen der Minderjährigkeit des einen Kontrahenten ungültig angefochten werden? Ist die Genehmigung eines solchen Vertrages durch den zur Zeit des Abschlusses minderjährigen Kontrahenten gültig, wenn sie nach erreichter Großjährigkeit, aber während der Fortdauer der väterlichen Gewalt erfolgt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464003590331
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