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Aktenzeichen III 129/80
Datum 11.02.1881
Leitsatz Kann das Gericht die Aussetzung der Verhandlung bis zur Erledigung eines anderen zwischen den Parteien anhängigen Rechtsstreites anordnen, wenn von dem Beklagten die Einrede der Rechtshängigkeit vorgeschützt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464003710401
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