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Aktenzeichen III 15/81

Datum 14.02.1881

Leitsatz Muß die Übertragung der Vertretung einer Partei in der mündlichen Verhandlung auf einen bei dem Prozeßgerichte nicht zugelassenen Rechtsanwalt durch den Prozeßbevollmächtigten vor dem Prozeßgerichte erfolgen, oder kann sie auch schriftlich geschehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464003720404

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