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Aktenzeichen II 400/80

Datum 15.02.1881

Leitsatz 1. Gerichtsstand des Erfüllungsortes für Klagen auf Aufhebung eines zweiseitigen Vertrages und Rückforderung des zur Erfüllung bereits Geleisteten. Was ist bei solchen Klagen als "streitige Verpflichtung" im Sinne von §. 29 C.P.O. anzusehen? 2. Ist gegen die Entscheidung zweiter Instanz, daß eine Klagänderung nicht vorliege, Revision zulässig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464003760412

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