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Aktenzeichen III 667/80

Datum 04.02.1881

Leitsatz 1. Statthaftigkeit der Revision, wenn ein Eidesantrag wegen mangelnder thatsächlicher Substanziierung verworfen wurde. 2. Eidesantrag über das Wissen einer Thatsache, beziehungsweise über das Wissen der fraudulösen Absicht des Verkäufers.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640037E0430

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