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Aktenzeichen VI 113/92
Datum 19.09.1892
Leitsatz 1. Inwieweit haben die von den Berufsgenossenschaften umgelegten Beiträge die Eigenschaft von Massekosten (§. 51 Ziff. 2 K.O.), wenn der Konkursverwalter den versicherungspflichtigen Betrieb des Gemeinschuldners fortgesetzt hat? 2. Wieweit erstreckt sich im Falle des §. 37 Abs. 8 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 die Haftung des neuen Unternehmers für die Beiträge zur Unfallversicherung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E030006
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