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Aktenzeichen I 266/92

Datum 23.11.1892

Leitsatz 1. Kann der Klage auf Anfechtung eines Beschlusses der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft entgegengesetzt werden, daß der Kläger nicht Eigentümer der auf den Inhaber lautenden Aktien sei, auf Grund deren er das Stimmrecht in der Generalversammlung ausgeübt hat? 2. Ist dem Erfordernisse des Art. 190a H.G.B. genügt, wenn der Anfechtungskläger gegen die Abhaltung der nicht gehörig berufenen Versammlung protestiert hat, ohne gegen die einzelnen Beschlüsse Widerspruch zu erheben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E0F0050

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