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Aktenzeichen VI 116/92

Datum 24.11.1892

Leitsatz Muß, wenn ein Konkursgläubiger auf Grund eines vorläufig vollstreckbaren Urteiles nach §. 10 des Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879 nur ein hinsichtlich der Vollstreckbarkeit bedingtes Urteil erwirkt hat, der Konkursverwalter, welcher gemäß §. 13 des Anfechtungsgesetzes die Zwangsvollstreckung gegen den Anfechtungsbeklagten betreiben will, den Eintritt der Rechtskraft des erstgenannten Urteiles nachweisen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E150067

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