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Aktenzeichen III 157/92
Datum 25.10.1892
Leitsatz Kommt bei Bemessung der Unterhaltspflicht des Ehemannes für die Zeit der Trennung von Tisch und Bett der Umstand, daß die zu alimentierende Ehefrau eigenes, nicht in die Ehe eingebrachtes Vermögen besitzt, in Betracht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E270125
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