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Aktenzeichen V 100/92
Datum 17.09.1892
Leitsatz Ist die Entschädigung für ein zur Anlegung einer städtischen Straße enteignetes Grundstück deshalb geringer als auf den vollen Wert des enteigneten Grundstückes (§. 8 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874) zu bemessen, weil dasselbe mit Dienstbarkeiten belastet und dadurch der Nutzungswert für den Eigentümer vermindert war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E350176
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