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Aktenzeichen V 199/92

Datum 14.12.1892

Leitsatz Genügt, wenn ein dem Fiskus gehöriges Grundstück durch den Bergbau beschädigt ist, zum Beginne der Verjährung des daraus erwachsenen Anspruches die Kenntnis, welche ein mit der Aufsicht über das Grundstück betrauter, sonst aber nicht zur Vertretung des Fiskus berufener Beamter von dem Dasein und der Ursache des Schadens erlangt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E470241

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