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Aktenzeichen V 200/92

Datum 14.12.1892

Leitsatz Kann der Eigentümer einer städtischen Straße auf Grund seines Eigentumes der Anlegung solcher über die zugleich zur Baufluchtlinie bestimmte Straßengrenze vorspringender Bauteile widersprechen, welche das in den örtlichen Polizeiverordnungen für zulässig erklärte Maß nicht überschreiten, und zu welchen die polizeiliche Bauerlaubnis erteilt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E480245

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