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Aktenzeichen V 210/92

Datum 21.12.1892

Leitsatz Kann der Grundeigentümer, wenn das Grundstück infolge der von dem umgehenden Bergbaue drohenden Gefahr eine Verminderung des Sachwertes erlitten hat, hierfür auch außerhalb des im §. 150 des Allg. Berggesetzes vom 24. Juni 1865 vorgesehenen Falles der entzogenen Bebauungsgelegenheit vom Bergwerksbesitzer Schadensersatz beanspruchen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E490250

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