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Aktenzeichen V 174/316/92

Datum 21.01.1893

Leitsatz 1. Sind gegen die Klage aus einer Grundschuld Einreden wegen mangelnden Verfügungsrechtes des Klägers aus der Person seines Auktors nur dann unzulässig, wenn der Kläger die Grundschuld redlich erworben hat? 2. Rechtliche Bedeutung der Sekuritätscession. 3. Verweisung von Gegenforderungen gegen die Klage aus einer Grundschuld zur Verhandlung in getrenntem Prozesse.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E500273

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