zurück

Aktenzeichen V 282/92

Datum 28.01.1893

Leitsatz Sind durch die Übernahme von Hypotheken in Anrechnung auf das Kaufgeld auch die zu der übernommenen Schuld eingetragenen Zahlungsmodalitäten und Nebenverpflichtungen von Rechts wegen mitübernommen, und gilt dies auch von einer für bedingte Nebenverpflichtungen bestellten und eingetragenen besonderen Kautionshypothek?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E540288

Download PDF

zurück