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Aktenzeichen II 147/92

Datum 13.07.1892

Leitsatz Darf der Bürge, welcher die Hauptschuld an den Gläubiger gezahlt hat, bei Ausübung seines gesetzlichen Rückgriffsrechtes aus dieser Zahlung gegen denjenigen, welcher sich für die nämliche Schuld als Selbstschuldner verbürgt hat, als Erfüllungsort - insbesondere auch zur Begründung des Gerichtsstandes für die Rückgriffsklage gegen den letzteren - denjenigen Ort geltend machen, welcher in dem Vertrage zwischen dem Gläubiger und dem Hauptschuldner als Erfüllungsort vereinbart wurde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E570299

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