zurück

Aktenzeichen II 198/92

Datum 01.11.1892

Leitsatz Kann die Ehefrau unter besonderen Umständen Gewährung von Unterhalt verlangen, obgleich sie sich von dem Manne getrennt hat, und ein Ehescheidungsgrund nicht vorliegt? Ist die Befugnis der Ehefrau, die Rückkehr in die eheliche Wohnung zu verweigern, bloß auf solche Fälle beschränkt, in welchen ihre persönliche Sicherheit dort gefährdet ist? Kann unter Umständen auch hochgradige Trunksucht des Ehemannes die Ehefrau berechtigen, die Rückkehr in die eheliche Wohnung zu verweigern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E5C0315

Download PDF

zurück