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Aktenzeichen VI 116/92
Datum 27.06.1892
Leitsatz Ist im Herrschaftsbereiche des Frankfurter Gesetzes vom 19. November 1850 die Entscheidung darüber, inwieweit bei beiderseitigen Ehevergehen Kompensation eintreten könne, als auf partikulären Rechtsnormen beruhend anzusehen und daher der Revision entzogen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E5F0326
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