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Aktenzeichen IV 109/92

Datum 29.09.1892

Leitsatz 1. Sind für das Verfahren vor dem Amtsgerichte im Falle des §. 467 C.P.O. Gerichtsgebühren zu erheben, und kommt die volle oder die halbe Gebühr zum Ansatz? 2. Wie wird der Wert des Streitgegenstandes bei der Verbindung mehrerer Prozesse (§. 138 C.P.O.) bestimmt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E610330

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