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Aktenzeichen VI 119/92
Datum 10.10.1892
Leitsatz Ist der Gerichtsschreiber nach §. 646 C.P.O. zur Erteilung des Zeugnisses der Rechtskraft auch dann verpflichtet, wenn die Partei desselben nicht bedarf?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E620336
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