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Aktenzeichen VI 110/92
Datum 11.07.1892
Leitsatz Ist die Revision auch bei Nichtvorhandensein der Revisionssumme auf Grund des §. 509 Ziff. 1 C.P.O. insoweit zulässig, als es sich um die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen den Ablauf der Berufungsfrist handelt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E660347
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