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Aktenzeichen VI 130/92
Datum 10.11.1892
Leitsatz Welches Gericht ist für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, durch welche dem Werkmeister das nach §. 972 A.L.R. I. 11 ihm zustehende Recht auf Eintragung gesichert werden soll, dann zuständig, wenn der Anspruch des Werkmeisters auf Zahlung in der Berufungsinstanz anhängig ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E680351
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