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Aktenzeichen VI 204/92
Datum 08.12.1892
Leitsatz Wieweit muß derjenige, welcher für ein von ihm angerufenes Gewohnheitsrecht Beweis antritt, dabei in der Spezialisierung seiner Behauptungen gehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E6E0366
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