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Aktenzeichen VI 204/92

Datum 08.12.1892

Leitsatz Wieweit muß derjenige, welcher für ein von ihm angerufenes Gewohnheitsrecht Beweis antritt, dabei in der Spezialisierung seiner Behauptungen gehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E6E0366

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