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Aktenzeichen V 178/92

Datum 10.12.1892

Leitsatz 1. Wer ist als ein Dritter im Sinne des §. 690 C.P.O. anzusehen? 2. Ist ein Anwärter eines Familienfideikommisses (bevor er zur Succession gelangt) berechtigt, der Zwangsvollstreckung in zum Fideikommisse gehörige Gegenstände zu widersprechen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E770385

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