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Aktenzeichen VI 155/92

Datum 29.12.1892

Leitsatz 1. Zulässigkeit weiterer Beschwerde gegen einen Beschluß, durch welchen eine Beschwerde den Worten nach "als unbegründet" verworfen ist. 2. Einstweilige Verfügung oder Anordnung nach §. 690 Abs. 3, bezw. §. 688 C.P.O.? 3. Kann, wenn ein Konkursverwalter eine von einem Gläubiger des Gemeinschuldners bewirkte Pfändung anfechten will, das Gericht die Hinterlegung des Erlöses der zu verkaufenden Pfandsachen anordnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401E790394

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