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Aktenzeichen III 214/92
Datum 12.06.1893
Leitsatz Kann, wenn in erster Instanz eine Klage bezw. Widerklage auf Ehescheidung oder auf Herstellung des ehelichen Lebens erhoben ist, noch in der Berufungsinstanz die Ungültigkeitsklage als Klage oder Widerklage angestellt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F020009
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