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Aktenzeichen VI 236/92

Datum 02.02.1893

Leitsatz Kann der Dritte, welcher für einen unter das Gesetz vom 6. Juli 1884 fallenden Unfall aufzukommen hat, gegenüber dem Ersatzanspruche der Berufsgenossenschaft aus § 98 des Gesetzes sich auf einen mit dem Verletzten geschlossenen Vergleich berufen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F040025

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