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Aktenzeichen III 335/92

Datum 24.02.1893

Leitsatz 1. Kann die Frage der Stempelpflicht nach dem Reichsstempelgesetze durch Feststellungsklage zum Austrage gebracht werden? 2. Welche Urkunden sind Interimsscheine im Sinne dieses Gesetzes? 3. Inwieweit müssen die zur Beurteilung der Stempelpflichtigkeit einer Urkunde wesentlichen Umstände aus derselben ersichtlich sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F060030

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