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Aktenzeichen II 45/93

Datum 28.04.1893

Leitsatz 1. Ist der Vater, dessen verunglückter Sohn nicht sein einziger Ernährer war, durch den § 95 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 in der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen gegen den Betriebsunternehmer, welche auf das Haftpflichtgesetz gestützt werden, beschränkt? 2. Ist die Entscheidung des Reichsversicherungsamtes, daß der verunglückte Sohn nicht der einzige Ernährer seines Vaters gewesen sei, für das Gericht präjudiziell? 3. Bedeutung des Ausdruckes "einziger Ernährer" in § 6 Ziff. 2b des Unfallversicherungsgesetzes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F0F0076

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