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Aktenzeichen I 83. 95/93

Datum 28.06.1893

Leitsatz Tritt die Versicherungsbedingung in einer Seeversicherung: "die Gefahr der Selbstentzündung oder deren Folgen sind inkludiert" auch dann in Kraft, wenn durch Maßregeln zur Abwendung der bereits drohenden Selbstentzündung die Ladung beschädigt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F180131

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