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Aktenzeichen I 83. 95/93
Datum 28.06.1893
Leitsatz Tritt die Versicherungsbedingung in einer Seeversicherung: "die Gefahr der Selbstentzündung oder deren Folgen sind inkludiert" auch dann in Kraft, wenn durch Maßregeln zur Abwendung der bereits drohenden Selbstentzündung die Ladung beschädigt worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F180131
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