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Aktenzeichen VI 261/92
Datum 30.01.1893
Leitsatz 1. Inwieweit können nach gemeinem protestantischen Kirchenrechte der Klage auf Herstellung des ehelichen Lebens, bezw. der auf bösliche Verlassung gestützten Ehescheidungsklage gegenüber Einreden aus solchen Thatsachen hergenommen werden, welche eine Ehetrennung rechtfertigen würden? 2. Kann wegen Ehebruches nach gemeinem protestantischen Kirchenrechte nur auf Scheidung vom Bande oder auch auf zeitweilige Trennung geklagt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F1C0149
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