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Aktenzeichen III 170/92

Datum 04.11.1892

Leitsatz 1. Kann sich der Erblasser in seinem Testamente die Bezeichnung der Person des Erben, des Vermächtnisnehmers u. s. w. in formlosen Nachzetteln vorbehalten? 2. Ist bei Anordnung eines Vermächtnisses an Stelle eines anderen das erste auch dann aufgehoben, wenn das zweite ungültig ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F210168

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