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Aktenzeichen V 244/92
Datum 01.02.1893
Leitsatz Kann der Eigentümer, dem infolge Einleitung des Enteignungsverfahrens schon vor Vollziehung der Enteignung die Nutzung des zu enteignenden Grundstückes entzogen oder geschmälert worden ist, hierfür eine besondere Entschädigung neben dem nach § 8 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 zu ersetzenden Grundstückswerte beanspruchen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F2D0214
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