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Aktenzeichen V 38/93

Datum 13.05.1893

Leitsatz Ist die auf Beseitigung der infolge einer Eisenbahnanlage geänderten Vorflutverhältnisse gerichtete Klage des Anliegers schon aus dem Grunde dem Rechtswege entzogen, weil sie mit dem Betriebe des Eisenbahnunternehmens im Zusammenhange steht, oder bedarf es dazu der Entscheidung der Landespolizeibehörde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F400285

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