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Aktenzeichen VI 172/93

Datum 16.10.1893

Leitsatz 1. Sind unter den "Rechtsnachfolgern" in § 217 C.P.O. nur die Universalsuccessoren der verstorbenen Partei zu verstehen? 2. Sind in der Mark Brandenburg die Erfordernisse einer Erbeseinsetzung nach den Grundsätzen des römischen Rechtes oder nach den Vorschriften des A.L.R. I. 12 zu beurteilen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F4A0332

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