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Aktenzeichen II 288/92
Datum 21.02.1893
Leitsatz 1. Erscheinen mit Einführung des bürgerlichen Gesetzbuches die einschränkenden Bestimmungen der Artt. 676. 677 das. auch auf solche Fenster anwendbar, welche schon vor Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches bestanden haben? 2. Kann nach dem bürgerlichen Gesetzbuche durch das 30 jährige Bestehen von nicht nach den Vorschriften der Artt. 676. 677 eingerichteten Fenstern eine Lichtservitut gegen des Nachbars Eigentum erworben werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F4C0341
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