zurück

Aktenzeichen V 40/93

Datum 22.03.1893

Leitsatz Bildet die Unterschrift von Prozeßschriften, insbesondere von Beschwerden, ein notwendiges Erfordernis ihrer Rechtswirksamkeit?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F570375

Download PDF

zurück