zurück
Aktenzeichen V 40/93
Datum 22.03.1893
Leitsatz Bildet die Unterschrift von Prozeßschriften, insbesondere von Beschwerden, ein notwendiges Erfordernis ihrer Rechtswirksamkeit?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F570375
zurück