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Aktenzeichen VI 31/93

Datum 23.03.1893

Leitsatz Wie ist der Streitwert für die Berufungsinstanz zu berechnen, wenn nach vorläufiger Vollstreckung des ersten Urteiles gegen Sicherheitsleistung der Beklagte mit der Berufung die Erstattung des auf Grund des Urteiles Gezahlten, der Kläger im Wege der Anschließung die Einwilligung in Rückzahlung der hinterlegten Sicherheit verlangt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746401F580379

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